Regionalbudget

Regionalbudget - Förderung von Kleinprojekten

Regionalbudget 2024 bereits vergeben

Nach der Antragsfrist bis zum 30. November 2023 konnten im Dezember 18 Projekte bewilligt werden. Diese werden nun in den nächsten Monaten umgesetzt. Am 20. September 2024 werden die Projekte umgesetzt sein.

Förderaufruf - Regionalbudget 2024

Nach dem Erfolg des Regionalbudgets in diesem und im letzten Jahr hat der ILE-Zusammenschluss MainLand Allianz für 2024 erneut beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000€ beantragt. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Vorbehaltlich der Förderung ruft die ILE MainLand Allianz unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.


Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,

• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,

• der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,

• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

• der demografischen Entwicklung sowie

• der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.


Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. 

Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.

Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.


Fördergegenstand:  

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2024 vorgelegt werden kann.


Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: 

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, so-weit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. 


Kriterien zur Projektauswahl:

1 Berücksichtigung von Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, 0-3 Punkte

2 Innovationskraft, 0-3 Punkte

3 (Lang-)Fristigkeit des Projektes, 0-3 Punkte

4 Zugänglichkeit des Projektes, 0-3 Punkte

5 regionale Auswirkung des Projektes, 0-5 Punkte

6 Initiierung, Umsetzung und Fortführung durch bürgerschaftliches Engagement, 0-5 Punkte

7 Bonuspunkte (je max. 1 Punkt):

Projekt leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung

Projekt schafft ein Freizeitangebot

Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung

Zur Förderung zugelassen werden Projekte mit einer Mindestpunktzahl von zwölf Punkten.


Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss MainLand Allianz und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.


Termine:

- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 30.11.2023

- Beginn der Umsetzung: nach Vertragsabschluss, frühestens am 01.01.2024

- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2024


Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung Regionalbudget) zur Verfügung sowie nachfolgend zum Download.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:


Stadt Dettelbach

Luitpold-Baumann-Straße 1

97337 Dettelbach


Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

Veronika Endres, ILE-Umsetzungsbegleitung

Email: v.endres@dettelbach.de

Telefon: 0160 1041485


Formulare zum Download

Regionalbudget 2023

Alle Projekte vollständig umgesetzt

Bilder einiger bisher umgesetzter Projekte:

Auswahl durch Entscheidungsgremium erfolgt

Bis zum 31.03.2022 sind bei der ILE MainLand Allianz 24 Anträge für das Regionalbudget eingegangen. Davon kamen neun Anträge von Vereinen, einer von einer Privatperson und einer von einer Stiftung. Die restlichen 13 Anträge wurden von Gemeinden und von kirchlichen Einrichtungen gestellt. Das Entscheidungsgremium zeigte sich begeistert von der Resonanz, die im ersten Jahr erreicht werden konnte. Auch die Qualität einiger beantragter Kleinprojekte und das damit einhergehende ehrenamtliche Engagement beeindruckte. Im nächsten Jahr könnte die Nachfrage nach Fördermitteln sogar noch steigen, wenn die guten Beispiele aus diesem Jahr zur Nachahmung anregen.

Am 08. April haben sieben Vertreter über die Verwednung der 100.000€ Regionalbudget für das Jahr 2022 entschieden. Das Entscheidungsgremium setzt sich aus Gemeindevertretern, Vereinsvorständen und Privatpersonen zusammen. Verschiedene Interessengruppen sind hier vertreten und keine hat eine absolute Mehrheit.

Zwei Anträge haben die erfolrderlichen Kriterien nicht erfüllt und sind somit ausgeschieden. Von den 22 übirgen Anträgen wurden zwei gemeindliche Projekte auf die Nachrückliste gesetzt. Es konnten alle Anfragen von Vereinen und Privatpersonen entsprochen werden. Um die Marke von 100.000€ exakt zu erreichen, wurde lediglich die Förderung für drei größere Kleinprojekte (alle von öffentlichen Antragstellern) etwas gekürzt.

Alle Kleinprojekte müssen bis zum Herbst fertiggestellt bzw. umgesetzt sein. In Kürze kann an dieser Stelle dann schon von den ersten tolen Projekten berichtet werden!


Die ILE-ManagerInnen der ILEn im Landkreis Kitzingen bei der Übergabe der Förderbescheide durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Wässerndorf

von links: Teresa Öchsner (ILE Dorfschätze), Jürgen Keßler (Ehrenamtlicher Wässerndorf), Ingrid Reifenscheid-Eckert (Bürgermeisterin Willanzheim und Sprecherin der ILE Südost 7/22), Linda Schlereth (ILE Südost 7/22), Veronika Endres (ILE MainLand), Stefanie Dümig (ALE Unterfranken), Carina Hein (ILE Mainschleife) und Bastian Lange (ILE MainDreieck)

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